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Satzung des Jagdgebrauchshundverein Baruther Urstromtal e. V.

§ 1 Name und Sitz
• Der Verein führt den Namen „Jagdgebrauchshundverein Baruther Urstromtal e.V.”,
abgekürzt JGV Baruther Urstromtal.
• Sitz des JGV Baruther Urstromtal ist Lüdersdorf. Die Geschäftsstelle ist beim jewei-
ligen Vorsitzenden. Der JGV Baruther Urstromtal ist in das Vereinsregister des Amts-
gerichts Potsdam, unter der lfd. Nr. AR 6896 eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins
• Eine weidgerechte Ausübung der Jagd ist nur möglich, wenn brauchbare Jagdhunde
geführt werden. Der JGV Baruther Urstromtal hat sich deshalb die Förderung der
Haltung, Ausbildung, Führung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden aller Rassen
zum vielseitigen Jagdgebrauch zur Aufgabe gemacht.
• Der JGV Baruther Urstromtal tritt in seinem Wirkungsbereich für die Gewährleistung
des Grundsatzes des gesetzlich geregelten Tierschutzes ein.
• Ferner fördert er das Jagdgebrauchshundewesen durch Vorführungen, Lehrgänge,
Vorträge und Aussprachen in Versammlungen und unterstützt Jäger und Jagdgesell-
schaften bei der Erfüllung der ihnen aus jagdrechtlichen Bestimmungen entstehenden
Verpflichtung zur Bereithaltung leistungsgeprüfter Jagdhunde.
• Er pflegt die kulturellen Belange der Jagdkynologie und des jagdkynologischen Sach-
verständigenwesens. Des Weiteren tritt er für eine objektive und angemessene
Darstellung des Jagdgebrauchshundewesens in der Öffentlichkeit ein.
• Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im
Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabeordnung.
• Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf auch
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder
durch unberechtigt hohe Vergütungen begünstigt werden.
• Bei einer Mitgliedschaft des JGV Baruther Urstromtal im Jagdgebrauchshunde-
verband (JGHV) anerkennt der Verein für sich und seine Mitglieder die Satzung,
Disziplinar- und Verbandsgerichtsordnung des JGHV in der jeweils gültigen
Fassung (veröffentlicht unter
www.jghv.de).

§ 3 Geschäftsjahr
• Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4 Mitgliedschaft
• Jeder Bürger kann den Antrag auf Mitgliedschaft im JGV Baruther Urstromtal stellen.
• Gewerbemäßigen Hundehändlern wird die Mitgliedschaft im JGV Baruther Urstromtal
verweigert.
• Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
• Die Mitgliederversammlung kann über eine Ablehnung der Mitgliedschaft im JGV
Baruther Urstromtal entscheiden.
• Eine Ablehnung erfolgt schriftlich unter Angabe der Gründe.

§ 5 Ehrenmitglied
• Mitglieder, die langjährig außerordentliche Verdienste um den Verein erworben
haben und andere Personen, die besondere Verdienste auf jagdkynologischem
Gebiet haben, können auf Vorschlag des Vorstandes und der Mitglieder zu Ehren-
mitgliedern ernannt werden.

§ 6 Austritt, Ausschluss, Streichung
• Austrittserklärungen sind schriftlich oder mündlich (telefonisch) bis zum 15. Novem-
ber eines Jahres an den Vorsitzenden oder Schatzmeister zu richten. Der Beitrag ist
für das laufende Geschäftsjahr voll zu entrichten. Erfolgt die Abmeldung nach dem
15. November, so ist auch der volle Beitrag für das folgende Geschäftsjahr zu
zahlen.
• Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch einfache Mehrheit der Mitgliederver-
sammlung erfolgen, wenn es:
• die Interessen des Vereins geschädigt hat,
• die Satzung des Vereins grob verletzte,
• wiederholt Anlass zu Streitigkeiten gegeben hat oder den Vorstand, ein Mitglied
oder Leistungsrichter böswillig beleidigt oder in ungebührlicher Weise kritisierte.
• unehrenhafte Handlungen beging.
• Bei Nichtzahlung des Jahresbeitrages erfolgt die Streichung aus der Mitgliederliste.

§ 7 Beiträge und Kassenführung
• Der Jahresbeitrag wird alljährlich durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag
des Vorstandes beschlossen.
• Der Beitrag wird grundsätzlich bis zum 1. April mittels Lastschriftverfahren ein-
gezogen.
• Der Schatzmeister ist verpflichtet, alle Einnahmen und Ausgaben getrennt durch
Belege laufend zu buchen. Aus dem Beleg muss der Zweck der Zahlung ersichtlich
sein. Vor der Jahreshauptversammlung ist die Kasse von zwei gewählten Kassen-
prüfern zu prüfen, abzuzeichnen und das Ergebnis ist der Jahreshauptversamm-
lung bekannt zu geben.
• Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

• Es wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen der Bankverbindungen (Konto-Nr., Bankleitzahl, Geldinstitut) bitte umgehend dem Schatzmeister bzw. dem Vorsitzenden mitzuteilen sind.


§ 8 Mitgliederversammlung
• Die Mitgliederversammlungen finden in der Regel zweimal jährlich statt. Die

Einberufung zur Mitgliederversammlung erfolgt 8 Wochen vor dem Termin durch

Bekanntmachung auf der Homepage des Vereins (www.jgv-baruther-urstromtal.de).

Im I. Quartal wird eine Jahreshauptversammlung einberufen.

• Gegenstand der Jahreshauptversammlung ist u.a.:

Jahresbericht des Vorstandes

Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters und Bericht der Kassenprüfung

Entlastung des Vorstandes

Neuwahl des Vorstandes gemäß § 9

• Auf Verlangen von mindestens einem Drittel aller Mitglieder oder auf Verlangen des

Vorstandes kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von 14

Tagen einberufen werden.

• Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen mit

einfacher Mehrheit beschlussfähig.

• Anträge zur Änderung und Ergänzung der Satzung müssen vier Wochen vor der

Mitgliederversammlung dem Vorstand vorgelegt werden.

• Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren.

§ 9 Vorstand
Der gesetzliche Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus:
• dem Vorsitzenden
• dem Stellvertreter
• dem Schatzmeister

• dem Obmann für das Prüfungswesen und Weiterbildung
Der gesetzliche Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Alle Vorstandsmitglieder sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren gewählt.

§ 10 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des JGV Baruther Urstromtal kann nur in einer Hauptversammlung mit
2/3 Stimmenmehrheit beschlossen werden. Im Falle der Auflösung des Vereins oder
bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes wird das Vereinsvermögen einer gemein-
nützigen Zwecken dienenden Einrichtung des Jagdgebrauchshundewesens übereignet.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 19.09.2021 in Thyrow und eingetragen beim Amtsgericht Potsdam im Dezember 2022.


Lüdersdorf, den 15.12.2022

Jürgen Schneller
Vorsitzender des JGV Baruther Urstromtal e. V.

Auf Beschluss der Gründungsversammlung vom 30.09.2006 beträgt der Jahresbei-
trag 15,00 Euro.


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