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Ausbildungserlaubnis erteilt

Nach der letzten Novellierung des Deutschen Tierschutzgesetzes wurde unter anderem neu eingeführt, dass Personen, die Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten, ab dem 01.08.2014 einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.

Die Formulierung „gewerbsmäßig“ aus begleitenden gesetzlichen Vorschriften trifft m. E. für uns als Ausbilder im JGV Baruther Urstromtal nicht zu. Um aber gegenüber allen zukünftigen Auslegungen gesetzlicher Vorschriften gewappnet zu sein, habe ich trotzdem beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unseres Landkreises diese Genehmigung beantragt. Neben meinem Jagdschein (= Führungszeugnis) und dem JGHV-Richterausweis habe ich viele Fortbildungszertifikate verschiedener Einrichtungen (Akademie Tierärztliche Fortbildung, VDH, DRC, JGV Königs Wusterhausen) zum Thema Hund/Hundeverhalten aus den letzten 13 Jahren eingereicht.

Mit Datum vom 03.09.2014 erhielt ich diesen
Bescheid.

Dr. Petra Schneller